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Kosten

Bei meiner Praxis für Psychotherapie handelt es sich um eine reine Privatpraxis für Privatpatienten und Selbstzahler. Das heißt, die Kosten werden von den gesetzlichen Trägern NICHT übernommen.

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den PRIVATEN Krankenkassen in der Regel übernommen.  Ich orientiere mich bei der Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten, eine genaue Aufstellung finden Sie hier: https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdfEine Sitzung kostet  153€ (3,5facher Steigerungsfaktor). Weitere Kosten können hinzukommen. Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen privaten Kassen jedoch, was die Modalitäten der Abrechnung angeht. Dies hängt von Ihrem Vertrag ab. Ich besitze eine lebenslange Arztnummer (LANR), aber keinen Kassensitz. Einige wenige private Krankenkassen verlangen jedoch auch einen Kassensitz (=eine Niederlassung). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach den genauen Rahmenbedingungen, unter denen Psychotherapie möglich ist (Sitzungsanzahl, Abrechnungssatz, Kassensitz). Gerne helfe ich Ihnen weiter bei der Abklärung der Kostenübernahme. In der Regel werden die ersten fünf probatorischen Sitzungen ohne vorherige Genehmigung übernommen. Wir können in dieser Zeit gemeinsam klären, wie die Abrechnungsmodalitäten ihrer privaten Krankenkasse sind.

Außerdem besteht in meiner Praxis grundsätzlich die Möglichkeit auch mit Berufsgenossenschaften, der  Heilfürsorge der Bundeswehr und der Bundespolizei, mit Bundesbahnbeamten sowie mit Postbeamtenkassen abzurechnen. Bitte erkundigen Sie sich auch hier vorab bei Ihrer Krankenversicherung nach den Modalitäten.

Selbstzahler

Sollten Sie sich für eine Abrechnung als Selbstzahler entscheiden, kann dies einige Vorteile mit sich bringen. Kein Kostenträger erfährt von der Behandlung. Gerne berate ich Sie hierzu.

Coaching und Beratung

Bei Coaching und Beratung handelt es sich nicht um eine Kassenleistung im Sinne einer Heilbehandlung, so dass die Kosten ausschließlich auf Selbstzahlerbasis abgerechnet werden können. 

Paartherapie 

Bei Paartherapie handelt es sich nicht um eine Kassenleistung, so dass die Kosten ausschließlich auf Selbstzahlerbasis abgerechnet werden können.  Hier erlaube ich mir ebenfalls eine Gebühr von 153€ für ein 50-minütiges Gespräch zu berechnen. Meist empfiehlt es sich jedoch für eine Paarsitzung 75 Minuten einzuplanen.

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