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Kosten einer kognitiven Verhaltenstherapie

 

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe in der Regel übernommen. Ich orientiere mich bei der Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten, eine genaue Aufstellung finden Sie hier: 

https://api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf

 

https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe im Vorfeld über die Übernahme der Kosten und den Leistungsumfang (Anzahl der Sitzungen/Steigerungssatz/Anzahl der Sitzungen pro Jahr).

 

Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen privaten Kassen jedoch, was die Modalitäten der Abrechnung angeht. Dies hängt von Ihrem Vertrag ab. Gerne helfe ich Ihnen weiter bei der Abklärung der Kostenübernahme. In der Regel werden die ersten Sitzungen ohne vorherige Genehmigung übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei meiner Praxis für Psychotherapie handelt es sich um eine reine Privatpraxis für Privatpatienten und Selbstzahler. Das heißt, die Kosten werden von den gesetzlichen Trägern nicht übernommen.

Selbstzahler

Sollten Sie sich für eine Abrechnung als Selbstzahler entscheiden, kann dies einige Vorteile mit sich bringen. Kein Kostenträger erfährt von der Behandlung. Gerne berate ich Sie hierzu.

Coaching, Beratung und Paartherapie

Bei Coaching, Beratung und Paartherapie handelt es sich nicht um eine Kassenleistung im Sinne einer Heilbehandlung, so dass die Kosten ausschließlich auf Selbstzahlerbasis abgerechnet werden können. 

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