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Ablauf

Erstgespräch

 

In der ersten Sitzung haben wir 50 Minuten Zeit, uns unverbindlich kennenzulernen. Ihr Anliegen und ihre Beschwerden stehen im Vordergrund. Im Anschluss gebe ich Ihnen eine erste diagnostische Einschätzung sowie eine Ausblick auf unsere mögliche Zusammenarbeit und helfe bei organisatorischen Fragen. Transparenz meinerseits ist mir hierbei sehr wichtig! Und sie sollten sich bei mir als Person wohl fühlen, dies ist Grundlage unserer weiteren Zusammenarbeit. Auch um dies zu überprüfen dienen das Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen.

Probatorische Sitzungen

Im Anschluss an das Erstgespräch werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe bis zu vier sogenannten probatorische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung übernommen, so dass wir in Ruhe den diagnostischen Prozess aus der ersten Stunde fortsetzen bzw., wenn gewünscht, auch direkt in den Therapieprozess einsteigen können. Bei der Beantragung einer Therapie durch Ihren Kostenträger helfe ich Ihnen gerne. Hierfür ist auch ein Konsiliarbericht durch ihren behandelnden Arzt, meist Hausarzt, Psychiater oder Neurologen, notwendig. Sollte ein stationärer Aufenthalt indiziert sein, unterstütze ich Sie gerne dabei, diesen in die Wege zu leiten.

Therapie

Je nach den Bedingungen Ihrer Versicherung und nach Indikation (Kurz- oder Langzeittherapie), beantragen wir ca. 24 bis 60 Therapiesitzungen. Aber auch weniger Sitzungen sowie Verlängerungen sind möglich und wir entscheiden gemeinsam, was für Sie in Frage kommt. Sie können auch vereinzelte Sitzungen bei mir buchen.

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